Liebes Expertenteam,
wir haben heute die Nachricht erhalten, dass eine Mitarbeiterin verstorben ist.
Betreffend der Auszahlung von Resturlaub und Plusstunden möchten wir uns nochmal rückversichern. Im Online Seminar "Ende von Beschäftigten" in die Fallkonstellation so dargestellt, dass die Urlaubsabgeltung über den Abrechnungsfall des verstorbenen Mitarbeiters abzurechnen ist. Ist dies tatsächlich so? Vereinzelt haben wir auch Informationen abgreifen können, dass die Auszahlung von Urlaub/Plusstunden an die rechtsmäßigen Erben auszuzahlen ist. Wir sind verunsichert, welche Fallkonstellation (Personalfall der verstorbenen Mitarbeiterin/Personalfall der Erbberechtigten) heranzuziehen ist.
Mit Anwendung vom TvÖD erfolgt ebenso die Auszahlung von Sterbegeld.
Dieses hätten wir auf Grundlage der Erben mit Einreichung eines Erbscheines zur Auszahlung angesetzt.
Was ist zu beachten, wenn für die Auszahlung von Sterbegeld die Angaben der Tochter heranzuziehen sind, die sich im Studium befindet. Muss hier etwas speziell beachtet werden betreffend Schlüsselung etc.?
Danke vorab.