Hallo Team,
ein sv-pflichtiger Arbeitnehmer, welcher noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, bekommt jetzt seine Anwartschaft als Rentenabfindung ausbezahlt. Ist diese Zahlung durch den Arbeitnehmer zu verbeitragen? Muss eine Kapitalleistungsmeldung an die Krankenkasse erfolgen?
Danke und viele Grüße