Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Mitarbeiter ausscheiden und noch Plusstunden haben, so haben wir die Auszahlung bis dato als laufenden Bezug vorgenommen. Hierauf haben wir geachtet, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird, so dass entsprechende Beiträge hiervon abgeführt werden.
Wenn es jedoch aufgelaufene Stunden aus mehreren Monaten sind, die nicht im jeweiligen Entstehungsmonat ausgezahlt wurden, ist die Auszahlung als Einmalzahlung anzusetzen, auch wenn mit Zahlung die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird?
Wie ist der Sacherhalt, wenn im Austrittsmonat eine größere Menga an Stunden als Einmalzahlung angesetzt wird, muss hier auch auf die Beitragsbemessungsgrenze geachtet werden?
Danke vorab.