Expertenforum - Auszahlung Mehrarbeitsstunden

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  • 01
    Auszahlung Mehrarbeitsstunden

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin von uns ist zum 31.12.2024 ausgeschieden. Sie hat mit der Abrechnung Dezember noch ihre Überstunden ausbezahlt. Sie erhält neben dem monatlichen Tabellenentgelt noch eine monatliche Arbeitsmarktzulage ausbezahlt. Wird bei der Berechnung des Stundenlohns die Arbeitsmarktzulage berücksichtigt?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Auszahlung Mehrarbeitsstunden

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sie müssten auf Grundlage des einschlägigen Tarifvertrages oder der entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung prüfen, auf welcher Grundlage die Überstundenvergütung berechnet wird. Im Bereich des TVöD ist beispielsweise nur das Tabellenentgelt, also ohne Zulage, zugrundezulegen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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