Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin von uns ist zum 31.12.2024 ausgeschieden. Sie hat mit der Abrechnung Dezember noch ihre Überstunden ausbezahlt. Sie erhält neben dem monatlichen Tabellenentgelt noch eine monatliche Arbeitsmarktzulage ausbezahlt. Wird bei der Berechnung des Stundenlohns die Arbeitsmarktzulage berücksichtigt?
Vielen Dank für die Rückmeldung.