Hallo,
Überstunden, Zeitzuschläge etc. werden seitens einige Arbeitgeber zunächst in einem Zeitmanagementsystem gesammelt und - sofern kein Freizeitausgleich erfolgt - automatisch nach einem Zeitraum von z.B. 10 Monaten ausgezahlt. Beispielhaft wurde im November 2024 Weihnachtsgeld ausgezahlt (die Beschäftigte befindet sich seit April 2024 in Elternzeit) SV-Beiträge sind zu dem Zeitpunkt nicht angefallen.
Im Januar 2025 erfolgte eine automatische Auszahlung von Feiertagsarbeit und ndpl. Überstunden auf März 2024. Die tatsächliche Arbeitsleistung wurde spätestens im Juni 2023 erbracht.
In der Konsequenz fallen SV-Beiträge auf das Weihnachtsgeld an, die nachträglich bei der Beschäftigten angefordert werden müssen. Müsste nicht die Auszahlung dem ursprünglichen Monat der tatsächlichen Arbeitsleistung zugeordnet werden?
Besten Dank