Guten Tag,
wir haben einen Fall einer Mitarbeiterin, deren Arbeitsverhältnis am 31.12. endet und sie somit Anspruch auf die Erfolgsbeteiligung hat. Wir wissen von dieser Mitarbeiterin, dass sie zum Auszahlungszeitpunkt der französischen SV-Pflicht unterliegt, da sie zu einer Tochtergesellschaft wechselt. Die Erfolgsbeteiligung wird, sofern eine gezahlt wird, gemäß Betriebsvereinbarung jedes Jahr im April ausgezahlt.
Ist es korrekt das die Erfolgsbeteiligung ohne Sozialversicherungsabgaben (da keine SV-Tage) zur Auszahlung kommt im April 2025 nach Austritt zum 31.12.2024?
Vielen Dank.