Expertenforum - Auszahlung Erfolgsbeteiligung Sozialversicherungsfrei

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  • 01
    Auszahlung Erfolgsbeteiligung Sozialversicherungsfrei

    Guten Tag,


    wir haben einen Fall einer Mitarbeiterin, deren Arbeitsverhältnis am 31.12. endet und sie somit Anspruch auf die Erfolgsbeteiligung hat. Wir wissen von dieser Mitarbeiterin, dass sie zum Auszahlungszeitpunkt der französischen SV-Pflicht unterliegt, da sie zu einer Tochtergesellschaft wechselt. Die Erfolgsbeteiligung wird, sofern eine gezahlt wird, gemäß Betriebsvereinbarung jedes Jahr im April ausgezahlt.


    Ist es korrekt das die Erfolgsbeteiligung ohne Sozialversicherungsabgaben (da keine SV-Tage) zur Auszahlung kommt im April 2025 nach Austritt zum 31.12.2024?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Auszahlung Erfolgsbeteiligung Sozialversicherungsfrei

    Hallo HR-Sozialversicherung,


    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Erfolgsbeteiligung), das nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.


    Wird das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt allerdings erst nach dem 31.03. (hier: April 2025) ausgezahlt, bleibt es beitragsfrei, da im Abrechnungszeitraum bei der betreffenden Person keine SV-Tage vorhanden sind.


    Daher stimmen wir Ihrer Auffassung zu.


    Dagegen würde in einem solchen Fall eine „absichtlich“ verspätete Auszahlung nach dem 31.03. eines Jahres, um möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge einzusparen, im Rahmen einer Betriebsprüfung durch den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung moniert und zur Nachberechnung (inklusive Säumniszuschläge) führen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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