Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bei Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie entscheidend, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird?
Oder ist das ausschließlich ein arbeitsrechtliches Thema und für die Bewertung der Steuer- und SV-Freiheit nicht relevant?
Herzlichen Dank und schönes Wochenende!