Sehr geehrtes Expertenteam,
der Mitarbeiter ist im Dezember 25 verstorben und im April 26 steht dem verstorbenen MA noch eine Bonuszahlung zu. Die Zuordnung ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum 12_25.
Da der MA in 12_25 über der BBG lag, entstehen für den Bonus keine SV-Beiträge mehr. Steuerlich wird der Bonus an die Erben ausbezahlt. Fallen dann bei den Erben SV-Beiträge für den Bonus an?
Mit freundlichen Grüßen