Guten Tag, im Zusammenhang mit der Auszahlung der BAV haben Mitarbeiter die Wahlmöglihckeit zwischen Kapitalabfindung und monatlicher Leistung. Wenn ein Mitarbeiter im Laufe seiner (steuerfreien) Ansparphase zum Grenzgänger wird, also seinen Wohnsitz von Deutschland nach Frankreich ändert, erhält er die Auszahlung als Grenzgänger mit grundsätzlicher Steuerpflicht in Frankreich. Wie ist mit der Auszahlung einer a) Kapitalabfindung und b) monatlichen Leistung hinsichtlich der Steuer und seines Status Grenzgänger zu verfahren?
Expertenforum - Auszahlung BAV an Grenzgänger

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Auszahlung BAV an Grenzgänger
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RE: Auszahlung BAV an Grenzgänger
Sehr geehrter Fragesteller,
im geschilderten Sachverhalt findet das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Frankreich Anwendung. Nach dessen Art. 13 Abs. 8 sind Ruhegehälter und Renten sowie "ähnliche Vergütungen" aus nicht selbständiger Arbeit "nur in dem Staat" zu besteuern, "in dem der Begünstigte ansässig ist". Die Besteuerung wäre also zunächst im Falle monatlicher Rentenzahlung (ausschließlich) in Frankreich vorgenommen.
Bei Auszahlung einer Kapitalabfindung ist fraglich, ob diese als "ähnliche Vergütung" im Sinne des Art. 13 Abs. 8 DBA anzusehen ist. Aus Arbeitgebersicht bietet sich an, für lohnsteuerliche Zwecke eine Klärung der Frage durch Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG einzuholen.
Wird die Kapitalabfindung nicht als "ähnliche Vergütung" eingeordnet, sind die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 5 zu prüfen (Besteuerungsrecht allein in Frankreich, wenn Wohnsitz in Frankreich und Arbeitsstätte in Deutschland jeweils höchstens 20 Kilometer von der Grenze entfernt liegen oder sich der Wohnsitz in einem französischen Grenz-Departement befindet und die Arbeitsstätte in einer deutschen Gemeinde liegt, die "deren Gebiet ganz oder teilweise höchstens 30 Kilometer von der Grenze entfernt liegt".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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