Expertenforum - Auszahlung Abfindung

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  • 01
    Auszahlung Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgenden Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin ist in 12/2024 ausgeschieden. Sie erhält eine größere Abfindung und diese soll in 01/25 ausbezahlt werden. Da die Mitarbeiterin im Elstam Verfahren abgemeldet wurde und wir üblicherweise davon ausgehen müssen, dass die Mitarbeiterin bei einem anderen Arbeitgeber angestellt ist, zahlen wir die Abfindung üblichweiese mit Steuerklasse 6 aus. Die Mitarbeiterin hat uns nun schriftlich bestätigt, dass sie aktuell in keinem weiteren Beschäftigungsverhältnis steht und hat die Besteuerung nach den Elstam Merkmalen gefordert. Können wir das so akzeptieren und sie über die Elstam Merkmale abrechnen? Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Auszahlung Abfindung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zunächst kann im geschilderten Fall eine Abrechnung nach Elstam-Merkmalen nicht ohne elektronischen Abruf dieser Merkmale (nur aufgrund der Versicherung des Mitarbeiters) erfolgen, weil die Voraussetzungen gemäß § 39c Abs. 1 Satz 2 EStG nicht vorliegen.


    Empfehlenswert ist, die Elstam elektronisch abzurufen und dann entsprechend den übermittelten Merkmalen abzurechnen. Nach den Mitteilungen des (früheren) Arbeitnehmers wäre dafür die Anmeldung als Hauptarbeitgeber möglich und zutreffend.


    Diese lohnsteuerliche Anmeldung setzt kein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus, kann also auch erfolgen, wenn (wie hier) lediglich nachlaufende Vergütungen gezahlt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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