Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin ist in 12/2024 ausgeschieden. Sie erhält eine größere Abfindung und diese soll in 01/25 ausbezahlt werden. Da die Mitarbeiterin im Elstam Verfahren abgemeldet wurde und wir üblicherweise davon ausgehen müssen, dass die Mitarbeiterin bei einem anderen Arbeitgeber angestellt ist, zahlen wir die Abfindung üblichweiese mit Steuerklasse 6 aus. Die Mitarbeiterin hat uns nun schriftlich bestätigt, dass sie aktuell in keinem weiteren Beschäftigungsverhältnis steht und hat die Besteuerung nach den Elstam Merkmalen gefordert. Können wir das so akzeptieren und sie über die Elstam Merkmale abrechnen? Vielen Dank.