Sehr geehrte Damen und Herren,
eine gekündigte Arbeitnehmer soll 1.200 € Abfindung bekommen, was wäre zu beachten, bzw. fallen da Sozialversicherungsbeiträge und wenn ja wie werden Sie verbeitrag.
Vielen Dank.
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine gekündigte Arbeitnehmer soll 1.200 € Abfindung bekommen, was wäre zu beachten, bzw. fallen da Sozialversicherungsbeiträge und wenn ja wie werden Sie verbeitrag.
Vielen Dank.
Hallo J.H. Büro,
Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
Demnach sind Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, die der Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Beschäftigung erworben hat (z. B. Nachzahlung von Arbeitslohn sowie Urlaubsabgeltungen), als Arbeitsentgelt dem beendeten Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen.
Sofern es sich in Ihrem Sachverhalt dagegen um eine Abfindungszahlung im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz handelt, die für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, stellt diese kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegt daher nicht der Beitragspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service