Expertenforum - Auszahlung Abfindung

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  • 01
    Auszahlung Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine gekündigte Arbeitnehmer soll 1.200 € Abfindung bekommen, was wäre zu beachten, bzw. fallen da Sozialversicherungsbeiträge und wenn ja wie werden Sie verbeitrag.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Auszahlung Abfindung

    Hallo J.H. Büro,
     
    Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
     
    Demnach sind Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, die der Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Beschäftigung erworben hat (z. B. Nachzahlung von Arbeitslohn sowie Urlaubsabgeltungen), als Arbeitsentgelt dem beendeten Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen.
     
    Sofern es sich in Ihrem Sachverhalt dagegen um eine Abfindungszahlung im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz handelt, die für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, stellt diese kein Arbeitsentgelt im Sinne der  Sozialversicherung dar und unterliegt daher nicht der Beitragspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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