Expertenforum - Auszahlung Abfindung

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  • 01
    Auszahlung Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Arbeitnehmer soll 1.200 € Abfindung erhalten, Kündigung erfolgte im Februar.

    Was wäre steuerlich zu beachten bzw. wie wird die Abfindung versteuert ( Fünftelregelung?)

    Bitte um Erklärung bzw. wie darf Sie versteuert werden, wie die Versteuerungswege sind.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Auszahlung Abfindung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Abfindung wird als sonstiger Bezug (Einmalzahlung) im Monat der Auszahlung erfasst und gemäß ELStAM lohnbesteuert. Die Fünftelregelung ist im Lohnsteuerverfahren nicht (mehr) anwendbar; der Arbeitnehmer kann die Anwendung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüfen lassen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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