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  • 01
    Auswirkung einer atypisch stillen Beteiligung eines GF auf die SV-Pflicht

    Die GmbH A hält 100% der GmbH-Anteile (25.560 €) der GmbH B.

    GmbH B hat 3 Fremdgeschäftsführer: BA + BB + BC


    Fremdgeschäftsführer BA ist bei der GmbH B sozialversicherungspflichtig gemeldet. Er hat gleichzeitig eine atypisch stille Beteiligung in Höhe von

    22.500 € bei der GmbH B.

    Hat die atypisch stille Beteiligung von BA eine Auswirkung auf seine Sozialversicherungspflicht?


    Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Auswirkung einer atypisch stillen Beteiligung eines GF auf die SV-Pflicht

    Guten Tag,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Fall ist für den Fremdgeschäftsführer BA grundsätzlich von einem Beschäftigungsverhältnis und damit von Sozialversicherungspflicht auszugehen.
     
    Alleine der Umstand einer atypischen stillen Beteiligung an der GmbH kann zunächst zu keiner anderen Beurteilung führen.
     
    Entscheidend ist, inwieweit aufgrund der tatsächlichen Rechtsmacht Entscheidungen in der GmbH durch den Geschäftsführer getroffen bzw. beeinflusst werden können.
     
    Diese Beurteilung kann nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vertraglichen Umstände getroffen werden. Leider ist dies im Rahmen dieses Forums nicht möglich.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich bei diesem komplexen Sachverhalt mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung zu setzen, um von dort im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens eine verbindliche Beurteilung zu erhalten. Nähere Information zum Verfahren erhalten Sie hier.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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