Sehr geehrte Damen und Herren,
es fand eine Lohnsteueraußenprüfung statt, mit nachfolgendem Haftungs- und Nachforderungsbescheid. Gegen den Bescheid blieb der Einspruch erfolglos, es ist ein Klageverfahren (mit nicht abschätzbarem Zeitablauf) beim Finanzgericht anhängig.
Nunmehr erfolgte die Auswertung der Prüfungsfeststellung des Finanzamtes durch die DRV.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgelt richtet sich grundsätzlich nach dem Steuerrecht.
Nunmehr hat die DRV in ihrem Anhörungs- und Stellungnahme-Schreiben zur Prüfung eine Beitragsnachforderung zum strittigen Sachverhalt ermittelt. In Erwiderung dieses Schreibens beabsichtigen wir Ruhen des Verfahrens gegenüber der DRV unter Bezugnahme auf das Klageverfahren beim Finanzgericht zu beantragen.
Ist hierzu noch etwas zu beachten?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Kluge