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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Auswertung Ergebnis Lst-AP

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es fand eine Lohnsteueraußenprüfung statt, mit nachfolgendem Haftungs- und Nachforderungsbescheid. Gegen den Bescheid blieb der Einspruch erfolglos, es ist ein Klageverfahren (mit nicht abschätzbarem Zeitablauf) beim Finanzgericht anhängig.

    Nunmehr erfolgte die Auswertung der Prüfungsfeststellung des Finanzamtes durch die DRV.


    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgelt richtet sich grundsätzlich nach dem Steuerrecht.


    Nunmehr hat die DRV in ihrem Anhörungs- und Stellungnahme-Schreiben zur Prüfung eine Beitragsnachforderung zum strittigen Sachverhalt ermittelt. In Erwiderung dieses Schreibens beabsichtigen wir Ruhen des Verfahrens gegenüber der DRV unter Bezugnahme auf das Klageverfahren beim Finanzgericht zu beantragen.


    Ist hierzu noch etwas zu beachten?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Kluge

  • 02
    RE: Auswertung Ergebnis Lst-AP

    Guten Tag,
     
    sämtliche rechtlich erheblichen Umstände sind im Rahmen des Vorverfahrens (Anhörung) gegenüber dem Rentenversicherungsträger vorzutragen.
     
    Aus unserer Sicht ist im Vorverfahren nichts Weiteres zu beachten. Sofern entgegen Ihrem Antrag ein Beitragsbescheid erlassen wird, kann bei dem Prüfdienst der Rentenversicherung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

    Ansonsten ist die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle gehalten, den nachberechneten Betrag fristgerecht einzuziehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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