Guten Tag,
bei Werkstudierenden ist eine Ausweitung der 20-Stunden-Wochengrenze möglich, wenn sich diese in den Semesterferien befinden oder die Arbeit in den Abend./Nachtstunden stattfindet. Können Sie mir sagen, wie es sich verhält, wenn die Tätigkeit mit bspw. vier Stunden tagsüber und vier Stunden abends (nach 18 Uhr) an fünf Tagen die Woche ausgeübt wird? Wäre in dieser Konstellation eine befristete Ausweitung auf 40 Stunden Wochenarbeitszeit möglich?
Muss die Arbeitszeit aus einer Übungsleitertätigkeit (Sporttrainer) dazu mit angerechnet werden?
Vielen Dank für die Hilfe.