Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer hat bis zum 23.04.2025 sv-pflichtiges Gehalt bekommen. Ab dem 24.04.2025 erhielt er nur einen Krankengeldzuschuss (dieses überstieg aber zusammen mit dem Krankengeld nicht das ursprüngliche Nettogehalt). Im November erfolgte eine sv-pflichtige Jahressonderzahlung. Im Dezember tritt der Arbeitnehmer wegen Rente (45 Jahre und die Regelsaltersrente ist erreicht) aus und bekommt noch eine Urlaubsabgeltung. Ist diese Urlaubsabgeltung in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtig? Oder nur in der RV und AV? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta B.