Expertenforum - Aussteuerung - Urlaubsanspruch

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  • 01
    Aussteuerung - Urlaubsanspruch

    Hallo,

    wir möchten gerne wissen, ob ein AN, der ausgesteuert ist Urlaubsansprüche erwirbt? Die Aussteuerung begann am 12.08.2024 und das AV soll beendet werden. Kommen für 2025 noch Urlaubsansprüche hinzu?

    Danke

  • 02
    RE: Aussteuerung - Urlaubsanspruch

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitnehmer erwirbt auch während der Aussteuerung den Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub. Das heißt, für 2024 hat er den vollen gesetzlichen Mindesturlaub erworben (unter der Maßgabe, dass das Arbeitsverhältnis 2024 länger als 6 Monate bestanden hat). Für 2025 erwirbt er einen anteiligen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Juli 2025 endet. Bei einer Beendigung nach dem 30. Juni 2025 hat der Mitarbeiter den vollen Anspruch.


    Soweit über den gesetzlichen Mindesturlaub auf vertraglicher oder tarifvertraglicher Grundlage Urlaub gewährt wird, sind abweichende Regelungen möglich. Beispielsweise könnte der vertragliche Urlaub für 2024 bereits mit Ablauf de 31. Dezember 2024 verfallen sein. Maßgeblich hierfür sind aber die zugrunde liegenden vertraglichen oder tarifvertraglichen Reglungen. Diese müssten Sie also bitte prüfen.


    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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