Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Aussteuerung nach Krankengeldbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen Mitarbeiter bei uns beschäftigt, der zum 22.12.2025 aus dem Anspruch auf Krankgeld raus fällt (Aussteuerung nach 78 Wochen).


    Anschließend nimmt der Mitarbeiter bei uns seinen restlichen Urlaub.


    Danach würde sich der Mitarbeiter arbeitslos melden. Er ist aber immer noch nicht arbeitsfähig; sprich krank. Er hat aber keinen Anspruch mehr auf Krankgeld durch die Krankenkasse (Aussteuerung).


    Ab dem Ende der Einbringung des restlichen Urlaubs würden wir den Mitarbeiter bei uns mit dem Ausfallschlüssel KA speichern (Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld).


    Dementsprechend ruht dann das Arbeitsverhältnis bei uns.


    Hat der Mitarbeiter dann trotzdem Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub der 20 Tage (kein Anspruch des zusätzlichen Urlaubs)?


    Für das ruhende Arbeitsverhältnis, soll hier eine Vereinbarung seitens des Arbeitgebers ausgestellt werden?


    Gibt es hier Vorlagen bzw. Musterformulierungen?


    Vielen Dank für eine Antwort von Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Aussteuerung nach Krankengeldbezug

    Hallo Lohnbuchhaltung MS,
     
    Ihre Fragen zum gesetzlichen Anspruch auf Urlaub nach einer Krankengeldaussteuerung, ob beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzuschließen ist und zu eventuellen Musterformulierungen, betreffen das Arbeitsrecht und können in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Aussteuerung nach Krankengeldbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Auch nach der Aussteuerung des Arbeitnehmers entsteht bei Fortbestand der Krankheit jedenfalls der gesetzliche Urlaubsanspruch für jedes Urlaubsjahr neu.


    Für einen etwaig darüber hinausgehenden vertraglichen Urlaub können abweichende Regelungen getroffen werden. Sollte es keine abweichenden Regelungen geben, folgt der vertragliche Urlaubsanspruch dem gesetzlichen, würde also auch nach Aussteuerung weiterhin entstehen.


    Eine gesonderte Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses muss in dieser Konstellation nicht geschlossen werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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