Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter bei uns beschäftigt, der zum 22.12.2025 aus dem Anspruch auf Krankgeld raus fällt (Aussteuerung nach 78 Wochen).
Anschließend nimmt der Mitarbeiter bei uns seinen restlichen Urlaub.
Danach würde sich der Mitarbeiter arbeitslos melden. Er ist aber immer noch nicht arbeitsfähig; sprich krank. Er hat aber keinen Anspruch mehr auf Krankgeld durch die Krankenkasse (Aussteuerung).
Ab dem Ende der Einbringung des restlichen Urlaubs würden wir den Mitarbeiter bei uns mit dem Ausfallschlüssel KA speichern (Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld).
Dementsprechend ruht dann das Arbeitsverhältnis bei uns.
Hat der Mitarbeiter dann trotzdem Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub der 20 Tage (kein Anspruch des zusätzlichen Urlaubs)?
Für das ruhende Arbeitsverhältnis, soll hier eine Vereinbarung seitens des Arbeitgebers ausgestellt werden?
Gibt es hier Vorlagen bzw. Musterformulierungen?
Vielen Dank für eine Antwort von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen