Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist vom 29.01.2024 bis zum 10.03.2024 erkrankt. Vom 11.03.2024 bis zum 27.07.2025 ging er in die SV-Unterbrechung/Krankengeldbezug. Ab dem 28.07.2025 wurde er ausgesteuert.
Wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter zum Beispiel ab dem 14.08.2025 seine Arbeit wieder aufnimmt und zwei Wochen später wieder an der gleiche Erkrankung arbeitsunfähig wird. Würde der Mitarbeiter dann gleich in die SV-Unterbrechung gehen, müssen wir als Arbeitgeber für 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten oder geht der Arbeitnehmer wieder in die Aussteuerung?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.