Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen einen Student, der bei der Dualen Hochschule eine Ausbildung absolviert. Er erhält eine steuer- und sv-pflichtige Vergütung. Dieser würde gerne in Absprache mit der Dualen Hochschule ein Theoriesemester im Ausland absolvieren (außerhalb der EU). Der Student wäre dann zeitgleich an der Dualen Hochschule und an der ausländischen Universität eingeschrieben sein. Er muss im Ausland Prüfungen absolvieren, die inhaltlich der Prüfung der Dualen Hochschule entsprechen. Der Student erhält von uns weiterhin seine Vergütung. Frage: Die Vergütung muss weiterhin nach deutschem Recht versteuert und verbeitragt werden? Gibt es weitere Besonderheiten, die wir als Arbeitgeber berücksichtigen müssen?
Vielen Dank.