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  • 01
    Auslandsreisekrankenversicherung

    Guten Tag,


    ein Mandat von uns zahlt jährlich EUR 100,00 für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Möglich sind insgesamt 400 Auslandstage pro Jahr. Jeder der 35 Mitarbeiter kann diese nutzen. Bei Unfällen stehen die Zahlungen dieser Versicherung direkt dem Mitarbeiter zu.


    Ich gehe mal davon aus das die EUR 100,00 Lohnsteuerpflichtig sind und anteilig als Sachbezug mit EUR 2,85 bei allen Mitarbeitern steuerpflichtig jährlich abgerechnet werden müssen, oder?


    Danke führ Ihre Mühe.


    Gruss


    Markus Vecek

  • 02
    RE: Auslandsreisekrankenversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Aufwand für die Auslandsreisekrankenversicherung wird nach hiesiger Auffassung im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers betrieben und ist deshalb lohnsteuerlich (sowie einkommensteuerlich für die Arbeitnehmer) nicht relevant. Dies beruht auf folgenden Überlegungen:


    Gemäß § 17 SGB V haben Arbeitnehmer bei Auslandsbeschäftigungen gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz für dort (im Ausland) entstehende Krankheitskosten. Die Ersatzleistungen der deutschen Krankenversicherung sind auf den (fiktiven) Kostenbetrag einer Behandlung in Deutschland begrenzt (§ 17 Abs. 2 SGB V).


    Wegen dieser Rechtslage trifft das Kostenrisiko einer ärztlichen Behandlung während dienstlichen Auslandsreisen den Arbeitgeber und die abgeschlossene Versicherung liegt in dessen ("eigenbetrieblichem") Interesse.


    Zur Absicherung der Handhabung kann eine Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts nach § 42e EStG eingeholt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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