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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Auslandsreisekrankenversicherung

    Guten Tag,

    ein Mandat von uns zahlt jährlich EUR 100,00 für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Möglich sind insgesamt 400 Auslandstage pro Jahr. Jeder der 35 Mitarbeiter kann diese nutzen. Bei Unfällen stehen die Zahlungen dieser Versicherung direkt dem Mitarbeiter zu.

    Ich gehe mal davon aus das die EUR 100,00 SV - pflichtig sind und anteilig als Sachbezug mit EUR 2,85 bei allen Mitarbeitern Sozialversicherungspflicht jährlich abgerechnet werden müssen, oder?

    Danke führ Ihre Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 02
    RE: Auslandsreisekrankenversicherung

    Sehr geehrter Herr Vecek,
     
    wir unterstellen, dass der Arbeitgeber mit einem Krankenversicherer einen Gruppenvertrag, der alle anfallenden Auslandsreisen der Arbeitnehmer abdeckt abgeschlossen hat. Über diesen Gruppenvertrag sind sowohl kurzfristige als auch langfristige Reisen (z. B. Entsendungen) erfasst. 
    Wenn die Auslandskrankenversicherung nur für berufliche Auslandsaufenthalte genutzt wird, entsteht bei den Mitarbeitern kein geldwerter Vorteil, so dass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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