Sachverhalt:
Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenversicherungsvertrag = Krankenversicherung für Geschäftsreisende Entsandte des Arbeitsgebers ab. Die einzelnen Namen der entsandten Mitarbeiter müssen nicht gemeldet werden, es sind pauschal 1000 Reisetage pro Versicherungsjahr versichert. Der Jahresbeitrag beträgt pauschal 300 Euro. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber.
Hintergrund für den Abschluss dieses Gruppenversicherungsvertrages ist § 17 Absatz 1 SGB V, (Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostenübernahme, wenn seine Mitarbeiter im Ausland beschäftigt sind und erkranken). Durch die Versicherung möchte man eine eventuell für den AG entstehende Kostenlücke absichern, die sich aus § 17 Absatz 2 SGB V ergeben kann.
Frage:
Ist der vom AG gezahlte Versicherungsbeitrag lohnsteuerrechtlich zu berücksichtigen?
Vielen Dank für eine Rückinfo.