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  • 01
    Auslandskrankenversicherung durch den Arbeitgeber

    Sachverhalt:

    Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenversicherungsvertrag = Krankenversicherung für Geschäftsreisende Entsandte des Arbeitsgebers ab. Die einzelnen Namen der entsandten Mitarbeiter müssen nicht gemeldet werden, es sind pauschal 1000 Reisetage pro Versicherungsjahr versichert. Der Jahresbeitrag beträgt pauschal 300 Euro. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber.

    Hintergrund für den Abschluss dieses Gruppenversicherungsvertrages ist § 17 Absatz 1 SGB V, (Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostenübernahme, wenn seine Mitarbeiter im Ausland beschäftigt sind und erkranken). Durch die Versicherung möchte man eine eventuell für den AG entstehende Kostenlücke absichern, die sich aus § 17 Absatz 2 SGB V ergeben kann.

    Frage:

    Ist der vom AG gezahlte Versicherungsbeitrag lohnsteuerrechtlich zu berücksichtigen?

    Vielen Dank für eine Rückinfo.

  • 02
    RE: Auslandskrankenversicherung durch den Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die lohnsteuerlich Behandlung ist entscheidend, ob sich aus dem Gruppenversicherungsvertrag ein Leistungsanspruch direkt zugunsten der Arbeitnehmer ergibt oder im Versicherungsfall der Arbeitgeber Kostenerstattung erhält (für das ihn gesetzlich treffende Risiko der Kostenübernahme medizinischer Behandlungen).


    Nach dem Sachverhalt gehen wir davon aus, dass die zweitgenannte Alternative vorliegt.


    In dieser Konstellation ist kein geldwerter Vorteil der Arbeitnehmer mit Abschluss und Unterhalt der Gruppenversicherung verbunden. Lohnsteuerliche Konsequenzen ergeben sich frühestens im Leistungsfall (bei Zufluss von Zahlungen an einzelne Arbeitnehmer).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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