Hallo,
ein Arbeitnehmer hat eine Krankmeldung aus dem Ausland (Wohnsitz im Inland) vorgelegt, Müssen wir diese im Rahmen der Lohnfortzahlung anerkennen?
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Hallo,
ein Arbeitnehmer hat eine Krankmeldung aus dem Ausland (Wohnsitz im Inland) vorgelegt, Müssen wir diese im Rahmen der Lohnfortzahlung anerkennen?
Guten Tag,
Ihre Anfrage zur Beurteilung der Entgeltfortzahlungsansprüche ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage nur eine allgemeine Auskunft geben können.
Auch einer im Ausland erstellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt grundsätzlich der gleiche Beweiswert zu, wie einer in Deutschland erstellten Bescheinigung. Es muss sich allerdings erkennen lassen, dass mit der Bescheinigung tatsächlich Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.
Wir empfehlen, die für den Mitarbeiter zuständige Krankenkasse einzubinden.
Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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