Hallo,
ein belgischer Student der auch dort krankenversichert ist, wird bei uns in Deutschland als Werkstudent tätig sein. Er hat mit der belgischen Krankenversicherung gesprochen und ihm wurde mitgeteilt, dass er dort weiterhin versichert bleiben kann. Muss er sich in dieser Zeit dennoch zusätzlich in einer deutschen Krankenversicherung anmelden und versichern?