Expertenforum

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  • 01
    Ausländischer Werkstudent

    Hallo,

    ein belgischer Student der auch dort krankenversichert ist, wird bei uns in Deutschland als Werkstudent tätig sein. Er hat mit der belgischen Krankenversicherung gesprochen und ihm wurde mitgeteilt, dass er dort weiterhin versichert bleiben kann. Muss er sich in dieser Zeit dennoch zusätzlich in einer deutschen Krankenversicherung anmelden und versichern?

  • 02
    RE: Ausländischer Werkstudent

    Hallo miha,
     
    grundsätzlich gelten für Studierende, die an ausländischen Hochschulen eingeschrieben sind und in Deutschland arbeiten, die gleichen Regelungen in Bezug auf die Versicherungspflicht wie für Studierende, die an inländischen Hochschulen immatrikuliert sind.
     
    Bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland durch einen im EU-Ausland versicherten Studenten finden – unabhängig vom versicherungsrechtlichen Status - die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung und der Student hat seinen Krankenversicherungsschutz (z. B. im Rahmen einer studentischen Krankenversicherung) in Deutschland sicherzustellen.

    Um in dieser Zeit eine eventuelle Doppelversicherung auszuschließen, sollte der ausländische Krankenversicherungsträger hierüber in Kenntnis gesetzt werden.
     
    Wird die betreffende Person bei Ihnen als Werkstudent beschäftigt (mehr als eine geringfügig entlohnt oder kurzfristige Beschäftigung), unterliegt sie dem „Werkstudentenprivileg“, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel „106“). Die Rentenversicherungs- und Umlagebeiträge (Insolvenzgeldumlage, Umlage U2 sowie ggf. Umlage U1) sind an eine wählbare gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule ist in den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Ausländischer Werkstudent

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Wie würde sich der Sachverhalt darstellen, wenn der Student von der belgischen Krankenkasse eine S1-Bescheinigung erhält? Ist die Versicherung in Deutschland dann obsolet?

    Viele Grüße!

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