Hallo,
wir haben folgenden Sachverhalt.
Es belgischer Student, der dort lebt und an einer belgischen Hochschule immatrikuliert ist, möchte gerne als Werkstudent bei uns arbeiten. Dies voraussichtlich mehrheitlich remote / Mobile Working.
Grundsätzlich gilt das Werkstudentenprivileg ja auch bei Studenten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind. Wie verhält es sich aber mit der Sozialversicherung bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit? Ist er in der deutschen SV pflichtig oder in der belgischen? Insbesondere, wenn er mehr als 25% seiner Arbeitszeit in Belgien leisten sollte (Remote).
Kann er aus der Pflicht, in die belgische SV einzuzahlen, durch eine A1 Bescheinigung befreit werden?
Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.