Wertes Expertenforum-Team,
ein ausländischer Student (immatrikuliert, mit Aufenthaltserlaubnis gemäß §16b Abs. 3 Aufenthaltsgesetz) soll einen auf 3 Monate befristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit (Mo.-Fr., 40 Stunden) und monatlichem Festgehalt (4.000 EUR) bekommen.
Wie erfolgt die Abbildung in der SV im Hinblick auf die Werkstudentenregelung und die Vollzeittätigkeit (PGR:106/SV:0100)?
Vielen Dank!