Hallo,
unser Mandant hat einen Studenten von den Bahmas. Er macht in Deutschland ein Pflichtpraktikum für 5 Monate. Das Visum liegt bereits vor. Er hat eine Krankenversicherung in der Heimat. Uns stellt sich jetzt die Frage, ob er sich in Deutschland krankenversichern muss.
Meine Recherche hat ergaben, dass der Student sich nur bei einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum in Deutschland krankenversichern muss, nicht aber bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum. Ist dies so korrekt.
Vielen Dank.