Ein Pratikant aus Nordmazedonien soll zu einem berufsbildenenden Orientierungspraktikum vom 23.01. - 31.03.2023 eingeladen werden. 25 Wochenstunden sind angedacht, der Praktikant ist über eine Reisekrankenversicherung krankenversichert und hat bereits eine abgechlossene Berufsausbildung (anderes Berufsfeld).
Ist der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten, oder wäre auch ein Entgelt auf Minijobbasis möglich?
Falls nur eine sv-pflichtige Beschäftigung möglich ist, wie wäre dies zu schlüsseln - in welchen Zweigen der SV würden Beiträge anfallen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.