Mein Mandant beschäftigte bis Februar 2025 einen Arbeitnehmer der ursprünglich aus Syrien stammte, jedoch bereits die Deutsche Staatsbürgerschaft besaß.
Der angestelle zieht nun mit seiner Familie wieder zurück nach Syrien. Er möchte allerdings für ein paar tage nach Deutschland kommen und dort arbeiten. Seine Staatsbürgerschaft musste er, laut meines Mandanten, abgeben.
Nun möchte er für ca 2 Wochen im Monat kommen, um zu arbeiten.
Er arbeitet in Syrien nicht und ist auch nicht krankenversichert.
Wie ist das zu behandeln?