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unser Mandant möchte einen Minijobber einstellen. Er bezieht aber eine Rente aus Österreich. Kann er hier ganz normal angemeldet werden? Oder müssen wir etwas besonderes beachten? Danke im voraus
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Hallo,
unser Mandant möchte einen Minijobber einstellen. Er bezieht aber eine Rente aus Österreich. Kann er hier ganz normal angemeldet werden? Oder müssen wir etwas besonderes beachten? Danke im voraus
Hallo Julia0,
sofern die betreffende Person Ihren Wohnsitz sowie die Absicherung im Krankheitsfall in Österreich hat, keine weitere Beschäftigung ausübt und demzufolge die österreichischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit keine Anwendung finden, gilt folgendes:
Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung führt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Dänemark, Luxemburg und Österreich zu Ausnahmen hinsichtlich der Absicherung im Krankheitsfall. Für Personen, die in Deutschland oder im Ausland wohnen
und zulasten eines Versicherungsträgers in den vorgenannten Staaten krankenversichert
sind sowie in Deutschland mit Sachleistungsanspruch betreut werden, gelten nach Artikel
11 Abs. 3 Buchst. a) VO (EG) 883/04 bei Aufnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Deutschland die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit.
Da diese Personen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung aber weiterhin beim
Versicherungsträger des anderen Mitgliedstaats krankenversichert bleiben und die deutsche
Krankenkasse die Krankenversicherung nur im Auftrag durchführt, besteht keine
Versicherungszeit im Sinne von § 249b SGB V, so dass keine Pauschalbeiträge zur
Krankenversicherung zu zahlen sind. Diese Sonderregelung gilt nur für die Krankenversicherung.
Für die Rentenversicherung ist bei vorliegender Befreiung nur der Pauschalbeitrag vom Arbeitgeber zu entrichten.
Ein Nachweis über die bestehende Krankenversicherung in Österreich ist den Entgeltunterlagen beizufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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