Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Ausländische Rente

    Hallo,

    unser Mandant möchte einen Minijobber einstellen. Er bezieht aber eine Rente aus Österreich. Kann er hier ganz normal angemeldet werden? Oder müssen wir etwas besonderes beachten? Danke im voraus

  • 02
    RE: Ausländische Rente

    Hallo Julia0,
     
    sofern die betreffende Person Ihren Wohnsitz sowie die Absicherung im Krankheitsfall in Österreich hat,  keine weitere Beschäftigung ausübt und demzufolge die österreichischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit keine Anwendung finden, gilt folgendes:
     
    Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung führt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Dänemark, Luxemburg und Österreich zu Ausnahmen hinsichtlich der Absicherung im Krankheitsfall. Für Personen, die in Deutschland oder im Ausland wohnen
    und zulasten eines Versicherungsträgers in den vorgenannten Staaten krankenversichert
    sind sowie in Deutschland mit Sachleistungsanspruch betreut werden, gelten nach Artikel
    11 Abs. 3 Buchst. a) VO (EG) 883/04 bei Aufnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Deutschland die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit.
    Da diese Personen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung aber weiterhin beim
    Versicherungsträger des anderen Mitgliedstaats krankenversichert bleiben und die deutsche
    Krankenkasse die Krankenversicherung nur im Auftrag durchführt, besteht keine
    Versicherungszeit im Sinne von § 249b SGB V, so dass keine Pauschalbeiträge zur
    Krankenversicherung zu zahlen sind. Diese Sonderregelung gilt nur für die Krankenversicherung.
     
    Für die Rentenversicherung ist bei vorliegender Befreiung nur der Pauschalbeitrag vom Arbeitgeber zu entrichten.
     
    Ein Nachweis über die bestehende Krankenversicherung in Österreich ist den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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