Es handelt sich um einen Mitarbeiter, der bereits letztes Jahr bei uns eingetreten ist und eine belgische private Krankenversicherung mitgebracht hat.
Leider kann er uns keine Bescheinigung gemäß § 257 SGB V vorweisen, weshalb wir ihm bislang keinen Arbeitgeberanteil zur PKV (auch nicht zur PPV) auszahlen können, auch nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wie beurteilen Sie die Lage? Können wir den Arbeitgeberanteil an den Mitarbeiter unter den oben genannten Umständen auszahlen? Falls nicht, wäre es möglich, ihm den Arbeitgeberanteil zumindest als Bruttolohnart mit entsprechender Steuer- und Sozialversicherungspflicht auszuzahlen?
Für ein kurzes Statement hierzu wären wir Ihnen sehr dankbar.