Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Aushilfe voller Beitrag zur KV

    Hallo liebes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin wird nach dem Schulabschluss 2025 befristet beschäftigt vom

    29.09.-02.10.2025

    27.10.-07.11.2025, verlängert bis 29.12.2025, verlängert bis 31.01.2026 und jetzt nochmal bis 05.06.2026

    Wir haben Sie bisher mit SV Schlüssel 3111 abgerechnet.

    Müsste dieser nicht auf 1111 geändert werden und wenn ja, ab wann?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen


    S. Wilhelm

     

  • 02
    RE: Aushilfe voller Beitrag zur KV

    Guten Tag,
     
    für Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte  Beitragssatz in der Krankenversicherung (derzeit 14 %) 
    Keinen Anspruch auf Krankengeld haben u.a. Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetz, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder anderer vertraglicher Zusagen oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben.
     
    Wir stimmen ihnen zu, dass die Ummeldung auf den allgemeinen KV-Beitrag, also auf die Beitragsgruppen 1111, erfolgen muss. Der Zeitpunkt bestimmt sich nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsanspruchs (EFZ) auf mindestens 6 Wochen.
     
    Der Anspruch auf EFZ betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Aushilfe voller Beitrag zur KV

    Sehr geehrter Fragesteller,


    sollten Sie Fragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben, möchten wir Sie bitten uns diese konkret mitzuteilen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Aushilfe voller Beitrag zur KV

    Es besteht keine Frage zur Entgeltfortzahlung.
    Ich möchte wissen, ab welchem Zeitpunkt die Mitarbeiterin auf den SV Schlüssel 1111 umgestellt werden muss.
    Aufgrund der vielen Verlängerungen der befristeten Verträge sollte ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen.

  • 05
    RE: Aushilfe voller Beitrag zur KV

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir möchten Sie bitten, hierzu bei den Fachexperten Sozialversicherung nachzufragen. Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 06
    RE: Aushilfe voller Beitrag zur KV

    Guten Tag,
     
    wie bereits ausgeführt, ist eine Ummeldung in Beitragsgruppe 1111 ab dem Zeitpunkt, in dem für den Arbeitnehmenden ein voller gesetzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch von 6 Wochen realisiert werden kann, vorzunehmen.
     
    Aus unserer Sicht ist dieser Umstand in dem von Ihnen geschilderten Fall ab der Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses, über den 07.11.2025 hinaus, bis zum 29.12.2025 gegeben.
     
    Eine Ummeldung ist daher ab 08.11.2025 zu erstatten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.