Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses soll ein Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung zur Vermeidung von Rentenkürzungen aufgrund vorzeitigem Rentenbeginn vom Arbeitgeber gemäß Berechnung der DRV erhalten. Diese ist zu 50% steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber die restlichen 50% als Nettobezug abrechnen würde und damit die Steuer übernimmt, wäre der Bruttobezug auch sv-frei, sinngemäß wie eine zusätzliche Abfindung? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.