Hallo AOK-Experten,
meine Fragestellung betrifft die sv-rechtliche Behandlung einer Beitragszahlung nach § 187a SGB VI bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente:
Ein Mitarbeitender scheidet im Alter von 64 Jahren und 6 Monaten vorzeitig durch Auflösungsvertrag aus seinem Arbeitsverhältnis aus.
Er hat ein Langzeitkonto (Zeitwertkonto) aufgebaut. Während der Aufbauphase verdiente er über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Einen Teil dieses LZK möchte er sich auszahlen lassen, einen anderen Teil (ca. 27.000 €) zum Ausgleich der Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente über den Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweisen lassen. Wie ist der Teil, der an die DRV überwiesen werden soll sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ist dieser Teil zu verbeitragen?
Viele Grüße
Dirk Golisch