Hallo AOK-Expertenteam,
meine Fragestellung betrifft die (lohn)steuer- und sv-rechtliche Behandlung einer Beitragszahlung nach § 187a SGB VI bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente:
Der Mitarbeitende scheidet im Alter von 64 und 6 Monaten durch Auflösungsvertrag vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er hat ein Langzeitkonto (Zeitwertkonto) aufgebaut. Er verdiente während dieser Zeit über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Einen Teil dieses LZK möchte er sich auszahlen lassen einen anderen Teil (ca. 27.000 €) zum Ausgleich der Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente über den Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auszahlen lassen.
Wie ist der Teil, der an die DRV überwiesen werden soll lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?
Lohnsteuerfrei, 50% steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG bzw. komplett lohnsteuerfrei?
Ist dieser Teil zu verbeitragen?
Viele Grüße
Dirk Golisch