Expertenforum - Ausgleich Rentenminderung (§ 187a SGB V) - steuer- und sv-rechtliche Behandlung

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  • 01
    Ausgleich Rentenminderung (§ 187a SGB V) - steuer- und sv-rechtliche Behandlung

    Hallo AOK-Expertenteam,


    meine Fragestellung betrifft die (lohn)steuer- und sv-rechtliche Behandlung einer Beitragszahlung nach § 187a SGB VI bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente:


    Der Mitarbeitende scheidet im Alter von 64 und 6 Monaten durch Auflösungsvertrag vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er hat ein Langzeitkonto (Zeitwertkonto) aufgebaut. Er verdiente während dieser Zeit über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Einen Teil dieses LZK möchte er sich auszahlen lassen einen anderen Teil (ca. 27.000 €) zum Ausgleich der Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente über den Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auszahlen lassen.

    Wie ist der Teil, der an die DRV überwiesen werden soll lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

    Lohnsteuerfrei, 50% steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG bzw. komplett lohnsteuerfrei?

    Ist dieser Teil zu verbeitragen?


    Viele Grüße

    Dirk Golisch

  • 02
    RE: Ausgleich Rentenminderung (§ 187a SGB V) - steuer- und sv-rechtliche Behandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im Folgenden dürfen wir die lohnsteuerlichen Aspekte behandeln. Die SV-Thematik wird von den Fachexperten Sozialversicherung beantwortet.


    Bei dem an die DRV überwiesenen Betrag handelt es sich um eine (arbeitnehmerseitig angewiesene) Verwendung von Arbeitslohn. Die gesamte Auszahlung des Zeitwertkontos ist deshalb als Vergütungszahlung lohnsteuerlich zu behandeln.


    Es besteht weder Lohnsteuerfreiheit, noch kommt § 3 Nr. 28 EStG zur Anwendung. Letzteres, weil im vorliegenden Fall (anders als bei § 3 Nr. 28 EStG vorausgesetzt) keine "Zahlung des Arbeitgebers" vorliegt (zusätzlich zur Arbeitsvergütung, z.B. im Rahmen einer Abfindung).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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