Ein Mitarbeiter ist seit mehreren Jahren krank. Der Anspruch auf Krankengeld endete in 2023. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endete Mitte Mai 2025. Der Mitarbeiter bezieht ab 01.06.2025 Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag und hat zum 31.05.2025 gekündigt.
1. Ist die ihm zustehende Urlaubsabgeltung sozialversicherungsfrei ohne SV Beiträge im laufen Monat abzurechnen? (kein Entgelt in diesem Jahr)
2. Der Mitarbeiter führt ein Arbeitszeitkonto, das ist so vereinbart. Erst ab einem Guthaben über 80,00 Stunden auf dem AZK werden Überstundenausgezahlt. Angenommen auf diesem AZK sind noch Stunden als Guthaben vorhanden und wir müssen das Guthaben jetzt bei Austritt als Überstunden auszahlen, welchem Monat ist die Überstundenauszahlung (Einmalzahlung) zuzuordnen? Laufender Monat bei Austritt oder letzter Monat mit Entgelt?