Expertenforum - Ausgeschiedener Mitarbeiter mit Anspruch auf Betriebsrente im Ausland lebend

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  • 01
    Ausgeschiedener Mitarbeiter mit Anspruch auf Betriebsrente im Ausland lebend

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage:

    Eine Mitarbeiterin war vor Jahren im Unternehmen beschäftigt, ist dann ausgeschieden und hat Anspruch auf eine Betriebsrente (Versorgungsbezug). Sie wohnt in Österreich.

    Als Personengruppe würde ich die 101 verwenden mit Nebenarbeitgeber. Aber welchen Beitragsgruppenschlüssel muss ich wählen? Wahrscheinlich 0000, oder?

    Vielen Dank für die Rückmeldung

  • 02
    RE: Ausgeschiedener Mitarbeiter mit Anspruch auf Betriebsrente im Ausland lebend

    Guten Tag,
     
    die Zahlstellen haben im Rahmen der Beitragsverpflichtung der zuständigen Krankenkasse die Versorgungsempfänger zu melden. Von entscheidender Bedeutung ist hier die Feststellung der zuständigen Krankenkasse.
     
    Grundsätzlich muss es sich bei dem Versorgungsempfänger um eine in Deutschland kranken- und pflegeversicherte Person handeln, denn nur dann kann es sich bei dem Versorgungsbezug um einen beitragspflichtigen Bezug handeln.
     
    Ist der Versorgungsempfänger nicht in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so besteht für den Versorgungsbezug auch keine Beitragsverpflichtung.
     
    Für Ihren Fall bedeutet dies, dass sofern Ihre Versorgungsempfängerin ausschließlich in Österreich krankenversichert ist, hier keine Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind.
     
    Wir empfehlen Ihnen, nach Klärung des Krankenversicherungsschutzes, die Unterlagen der Personalakte beizulegen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Ausgeschiedener Mitarbeiter mit Anspruch auf Betriebsrente im Ausland lebend

    OK, dann wahrscheinlich ebenfalls keine RV und AV. Ist der Personengruppenschlüssel denn richtig? Geboren 22.01.1960

    Vielen Dank schon einmal

  • 04
    RE: Ausgeschiedener Mitarbeiter mit Anspruch auf Betriebsrente im Ausland lebend

    Guten Tag,
     
    ist die ehemalige Mitarbeiterin nicht in Deutschland kranken- und pflegeversichert, entfällt eine DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung.
    Auf einen Versorgungsbezug entfallen keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
    Ist Ihre frühere Mitarbeiterin ausschließlich in Österreich krankenversichert, entfällt die Meldepflicht in Deutschland.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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