Guten Tag zusammen,
Es geht um Ausfallentgelt, also wenn jemand in Urlaub geht oder krank ist, darf er nicht schlechter gestellt werden als wenn er gearbeitet hätte, hier geht es mir speziell um Sonn- und Feiertagszuschläge. Wie ist das geregelt wenn jemand Sonn- und Feiertagszuschläge erhält und dann z. B. von Montag bis Mittwoch krank wird. Es ist ja definitiv kein Sonntag und sagen wir mal es ist auch kein Feiertag dabei.
Muss der Mitarbeiter dann für die 3 Tage Krankheit eine Durchschnittszahlung auf der Lohnabrechnung berechnet bekommen?
Danke vorab.