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  • 01
    Ausbildungsende bei Nicht-Übernahme

    Ich habe eine Frage zum Thema Ausbildungsende: Unser Azubi hat am 03.07. seine praktische Prüfung, bei der er vorauss. erfährt, dass er die Prüfung bestanden hat. Wir möchten den Auszubildenden nicht übernehmen, würden ihn aber noch gerne bis 31.07.2025 weiterbeschäftigen. Ist das über das Ausbildungsverhältnis (Ende laut Vertrag 31.07.2025) möglich oder müssen wir ihn befristet als normalen Arbeitnehmer einstellen? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Ausbildungsende bei Nicht-Übernahme

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Ausbildungsverhältnis endet gemäß § 21 Abs. 2 BBiG mit bestandener Prüfung und Mitteilung des Prüfungsergebnisses, bei Ihnen also mit Ablauf des 3. Juli 2025. Würden Sie den Azubi „einfach so“ über den 3. Juli 2025 hinaus weiterbeschäftigen, entstünde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG).


    Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt empfehlenswert, mit dem Auszubildenden einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 zu vereinbaren. Die Weiterbeschäftigung als Auszubildender ist nicht möglich.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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