Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Aushilfe beschäftigt, die nach ihrem Realschulabschluss nun eine Ausbildung zur Physiotherapeutin an einer Schule für Physiotherapie beginnen wird. Sie erhält keine Ausbildungsvergütung. Kann die Aushilfsbeschäftigung bei uns als kurzfristig Beschäftigter abgerechnet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.