Sehr geehrte Damen und Herren,
Beschäftigte erhalten Sachzuwendungen. Auf Grund des Übersteigens der 60,00€ Grenze werden diese pauschal versteuert. Dies geschieht durch die Lohnabrechnung und ein Ausweis im Lohnkonto geschieht automatisch. Müssen Sachzuwendungen, die die 60,00€ nicht überschreiten und nicht pauschal versteuert werden, ebenso im Lohnkonto ausgewiesen werden?
Mit freundlichen Grüßen
LH - Bezüge