Expertenforum - Aufwandsentschädigung und Selbständig

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  • 01
    Aufwandsentschädigung und Selbständig

    Guten Tag,

    ein neu gewählter ehrenamtlicher Ortsbürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1503 €, die zu einem Drittel steuer- und sozialversicherungsfrei und der Rest (1002 €) -pflichtig ist. Er ist selbständig tätig, hat eine eigene Firma (keine GmbH, Einzelfirma), wohnt und arbeitet in Deutschland, seine Firma ist auch in Deutschland ansässig. Er ist bei einer Privatkrankenkasse, die in Luxemburg ansässig ist, privat krankenversichert. An wen muss ich mich als Arbeitgeber wenden, damit die Sozialversicherungspflicht wegen der Aufwandsentschädigung geprüft wird (Beitragsgruppe, p.p.)? An seine evtl. letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland falls vorhanden oder wohin?

  • 02
    RE: Aufwandsentschädigung und Selbständig

    Hallo personalamt02,

    für die Prüfung der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit ist in einem solchen Fall  entweder die letzte gesetzliche Krankenkasse vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung oder eine zum jetzigen Zeitpunkt (bei Bestehen von Krankenversicherungspflicht) wählbare (ggf. auch eine vom Arbeitgeber gewählte) Krankenkasse zuständig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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