Guten Tag,
ein neu gewählter ehrenamtlicher Ortsbürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1503 €, die zu einem Drittel steuer- und sozialversicherungsfrei und der Rest (1002 €) -pflichtig ist. Er ist selbständig tätig, hat eine eigene Firma (keine GmbH, Einzelfirma), wohnt und arbeitet in Deutschland, seine Firma ist auch in Deutschland ansässig. Er ist bei einer Privatkrankenkasse, die in Luxemburg ansässig ist, privat krankenversichert. An wen muss ich mich als Arbeitgeber wenden, damit die Sozialversicherungspflicht wegen der Aufwandsentschädigung geprüft wird (Beitragsgruppe, p.p.)? An seine evtl. letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland falls vorhanden oder wohin?