Expertenforum - Aufwandsentschädigung Praktikum Berufsfachschüler

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  • 01
    Aufwandsentschädigung Praktikum Berufsfachschüler

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung eines Berufsfachschülers. Er ist 4 Tage in der Woche in der Schule und an einem Tag der Woche im Betrieb. Für diesen Tag im Betrieb erhält er eine Aufwandsentschädigung von € 22,00 pro Tag.

    Wie ist er anzumelden?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

     

  • 02
    RE: Aufwandsentschädigung Praktikum Berufsfachschüler

    Sehr geehrte Frau Ludwig,

    Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen, die während des Schulbesuchs – als integraler Bestandteil der Schulausbildung – ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Maßgebend sind hierbei Beginn und Ende des Schulbesuchs im schulrechtlichen Sinne. Vom Praktikumsbetrieb sind keine U1- und U2-Umlagen, keine Insolvenzgeldumlage und keine Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Entgelt oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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