Guten Tag, Chatgpt sagt mir, dass man auch versichert werden darf, wenn man über 55 Jahre alt ist, aber nicht 2,5 Jahre versicherungsfrei in der Krankenversicherung war. Welche Personengruppen fallen unter die "Versicherungsfreiheit". Können Sie mir eine abschließende Aufstellung schicken? Danke

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Aufnahme Beschäftigung, wenn über 55 Jahre
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RE: Aufnahme Beschäftigung, wenn über 55 Jahre
Hallo Xy,
die Prüfung, ob die Regelungen des § 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V Anwendung finden, kann nur verbindlich von der einzugsberechtigen Krankenkasse anhand des individuellen Versicherungsverlaufs der betreffenden Person vorgenommen werden.
Gern erhalten Sie von uns eine allgemeine Stellungnahme:
Nach § 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V werden für Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt, wenn sie unmittelbar zuvor keinen ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können und privat krankenversichert waren.
Das bedeutet, dass Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig werden, versicherungsfrei bleiben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb der Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit, also zwei Jahre und sechs Monate, krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 SGB V als hauptberuflich selbständig Tätige nicht krankenversicherungspflichtig waren.
Mit freundlichen Grüßen
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