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  • 01
    Aufnahme Beschäftigung gleicher Arbeitgeber während Elternzeit und Ausbildung

    Guten Tag,

    eine unserer Pflege-Auszubildenden (PG102) befindet sich zur Zeit in Elternzeit. Jetzt wird sie ab 01.04. (während der Elternzeit) als Pflegehelferin bei uns im Unternehmen sich Geld in Teilzeit dazuverdienen.


    Jetzt zu den Meldebewegungen:

    Die Meldung zur Ausbildung 1111, PGR102 bleibt bestehen,

    wie Melde ich dann die Teilzeitbeschäftigung der AOK ab 01.04.? Muss ich auch die Elternzeitmeldung korrigieren?


    Vielen Dank

  • 02
    RE: Aufnahme Beschäftigung gleicher Arbeitgeber während Elternzeit und Ausbildung

    Hallo FHaas,
     
    nach Ihren Angaben ruht die Pflegeausbildung während der Elternzeit. Vor dem Hintergrund, dass für Ausbildungszeiträume höhere Entgeltpunkte im Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden, wäre nach unserem Verständnis hier zum 31.03.2026 eine Abmeldung mit dem Grund „33“ und zum 01.04.2026 eine Anmeldung mit dem Grund „13“ (Personengruppenschlüssel „101“) durchzuführen. Dies gilt Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Teilzeitbeschäftigung ggf. die Regelungen des Übergangsbereichs zu beachten wären.
     
    Darüber hinaus ist durch Aufnahme der versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung die Elternzeit sozialversicherungsrechtlich zum 31.03.2026 mit dem Grund „37“ zu beenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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