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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Auflösungsvertrag und Neueinstellung gleicher Arbeitgeber

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage , welche das Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht betrifft. Es geht um eine Beschäftigte, welche in einem befristetes Arbeitsverhältnis (TVöD) steht (Sachgrundbefristung) . Sie wird umgesetzt in eine andere Abteilung. Es wurde ein Auflösungsvertrag und ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen. Ist die Beschäftigte abzumelden und wieder neu anzumelden?


    MFG

    LH Bezüge

  • 02
    RE: Auflösungsvertrag und Neueinstellung gleicher Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich ist diese Konstellation unproblematisch, solange für die Befristung des „neuen“ Arbeitsvertrages ein Sachgrund vorliegt. Es handelt sich dann um einen „ganz normalen“ weiteren befristeten Arbeitsvertrag. Gegebenenfalls ist bei der Festsetzung und/oder Einstellung in der anderen Abteilung der Personalrat bzw. Betriebsrat zu beteiligen.


    Zu Ihren sozialversicherungsrechtlichen Fragen melden sich unsere Experten in diesem Bereich nochmals gesondert bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Auflösungsvertrag und Neueinstellung gleicher Arbeitgeber

    Hallo LisaBezüge,

    da bei neuen Arbeitsverhältnissen die vierwöchige Wartezeit auch beim selben Arbeitgeber grundsätzlich zu berücksichtigen ist, wäre die betreffende Person mit den Meldegründen „30“ und „10“ zu melden.
     
    Nach allgemeiner Auffassung werden zwei aufeinanderfolgende, rechtlich selbständige Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts nur dann wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt werden können, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen mit der Zusage der Wiedereinstellung nach Besserung der Auftragslage entlassen wurde und er tatsächlich seine Beschäftigung zu unveränderten Bedingungen fortsetzen konnte.
     
    In einem solchen Fall wäre von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung auszugehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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