Expertenforum - Aufenthaltserlaubnis und Erwerbstätigkeit - Westbalkan-Staaten

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Aufenthaltserlaubnis und Erwerbstätigkeit - Westbalkan-Staaten

    Liebes AOK Team,


    muss der Arbeitgeber die Aufenthaltserlaubnis und Erwerbstätigkeit auch von den ausländischen Mitarbeitern aus den Staatsangehörige aus den Westbalkan-Staaten kontrollieren? Oder entfällt hier die Kontrollpflicht?


    Danke und liebe Grüße

    Anja R.


     

  • 02
    RE: Aufenthaltserlaubnis und Erwerbstätigkeit - Westbalkan-Staaten

    Guten Tag,


    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: Aufenthaltserlaubnis und Erwerbstätigkeit - Westbalkan-Staaten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitgeber muss auch bei den Arbeitnehmern, die die Staatsangehörigkeit eines der Westbalkanstaaten innehaben, den Aufenthaltstitel kontrollieren und sollte eine Kopie des Aufenthaltstitels zur Personalakte nehmen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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