Guten Tag, wir haben eine Mitarbeiterin, die im März 2025 geringfügig bei uns angestellt war, als Aushilfe. Im Mai und Juni 2025 ist sie bei uns als Midi-Jobberin eingestellt. Da sie ihre Arbeitszeit jetzt wieder stark verringern möchte, wollen wir sie ab Juli 2025 wieder als Minijobberin einstellen. Ist das sozialversicherungsrechtlich möglich, und gibt es noch andere Sachen zu beachten? Herzlichen Dank vorab!

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Aufeinanderfolgende Beschäftigungen/Minijobs
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RE: Aufeinanderfolgende Beschäftigungen/Minijobs
Sehr geehrte Frau Geithe,
eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze, aktuell 556 EUR im Monat, nicht überschreitet.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht bestehen bei einem Wechsel von einer nicht geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer geringfügig entlohnten Beschäftigung keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: Aufeinanderfolgende Beschäftigungen/Minijobs
Ok vielen Dank, also besteht auch kein Problem darin, dass die Arbeitnehmerin zwischendrin als sozialvers.pfl. Midijobberin, also mit über 556€ angestellt war, und jetzt wieder als geringfügige Arbeitnehmerin abgerechnet werden soll?
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04
RE: Aufeinanderfolgende Beschäftigungen/Minijobs
Sehr geehrte Frau Geithe,
aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spricht nichts dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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