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  • 01
    AU während unentschuldigten Fehlen - Meldung Sozialversicherung

    Hallo,


    meine Arbeitnehmerin ist seit dem 07.01.2025 erkrankt.

    Bis 17.01.2025 liegt eine AU vor.

    Vom 20.01.2025 bis 16.03.2025 liegt keine AU vor (also unentschuldigt abwesend).

    Vom 17.03.2025 bis 09.05.2025 liegt eine AU vor.



    Können Sie mir SV-rechtlich weiterhelfen?

    Bin ich richtig in der Annahme, dass ich

    a) eine Abmeldung mit Grd. 34 wegen unentschuldigtem Fehlen zum 17.02.2025 erstelle

    und

    b) eine Wiederanmeldung erst möglich ist, sofern die Arbeitnehmerin min. 1 Tag gegen Arbeitsentgelt wieder gearbeitet hat? Also trotz bspw. AU ab März kein Anspruch auf EFZ, keine SV-Meldung und kein KG?

     

  • 02
    RE: AU während unentschuldigten Fehlen - Meldung Sozialversicherung

    Guten Tag,
     
    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist.
     
    Wir stimmen Ihnen zu, dass die Mitarbeiterin in Ihrem Fall zum 17.02.2025 mit Grund „34“ abzumelden ist. Ebenso ist es korrekt, dass eine Neu-Anmeldung erst bei Wiederaufnahme der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vorzunehmen ist.
     
    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist rein arbeitsrechtlicher Natur, da auch Tarif- und Arbeitsverträge berücksichtigt werden müssen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Wir empfehlen ihrer Mitarbeiterin Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um den weiteren Versicherungsschutz zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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